Arbeitsrecht
„Arbeitsrecht hat viel mit Recht und wenig mit Arbeit zu tun“, sagen die einen, „Arbeitsrecht muss dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dienen“ sagen die anderen.
Wir können Ihnen nicht sagen, welche Aussage richtig oder falsch ist. Aber wir können Sie dabei unterstützen, das Richtige zu tun. Denn Arbeit und Recht gehören zusammen. Und wenn es im Arbeitsverhältnis „kracht“, muss der Konflikt schnell und im Interesse beider Parteien des Arbeitsverhältnisses gelöst werden. Das ist das Ziel, das wir für Sie erreichen wollen.
Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Geschäftsführer und leitende Angestellte. Eine „Lagermentalität“ werden Sie bei uns daher nicht finden.
Wir beraten, wenn Sie ein Arbeitsverhältnis beginnen, ändern, regulieren oder beenden möchten. Wir gestalten Verträge und Vereinbarungen nach Ihren spezifischen Bedürfnissen und reduzieren hierdurch das Konfliktpotenzial.
Und wenn Ihr arbeitsrechtliches Problem doch zum Gegenstand eines Verfahrens vor dem Arbeitsgericht wird, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor Gericht – wenn es sein muss durch 3 Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht.
Ihr Ansprechpartner ist RA u. FA f. ArbR Johannes Schovenberg
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