Bergschadenrecht
Das Bergschadens- und Umsiedlungsrecht zählt zu den Rechtsgebieten, welches seit Gründung der Kanzlei unsere Tätigkeit prägt.
Wir betreuen gewerbliche und private Grundeigentümer wegen der verbliebenen, insbesondere auf tektonischen Besonderheiten beruhenden, fortwirkenden Bergschäden des Steinkohlebergbaus wie des Braunkohleabbaus im rheinischen Revier, welche wir in aller Regel erfolgreich in engem Zusammenwirken mit den zuständigen Bergschadenabteilungen der Bergbauunternehmen regulieren.
Auf dem Gebiet des Umsiedlungsrechts betreuen wir seit Jahrzehnten insbesondere landwirtschaftliche und gewerbliche Unternehmer, die von dem weiterhin enormen Landbedarf des Rheinischen Braunkohlereviers betroffen sind. Hierbei arbeiten wir eng mit erfahrenen Sachverständigen und Architekten zusammen.
Ebenso betreuen wir landwirtschaftliche, gewerbliche und private Grundeigentümer auf dem Gebiet der vom Braunkohleabbau hervorgerufenen Schäden, die vorrangig vom großflächigen Grundwasserentzug verursacht werden.
Ihr Ansprechpartner ist RA Thomas Verheyen.