Erbrecht
Erbrecht betrifft nahezu Jeden. Dies und die Tatsache, dass Schätzungen zu Folge in den nächsten Jahren Vermögenswerte in Billionenhöhe vererbt werden, sollte Anlass genug sein, sich mit diesem umfangreichen und schwierigen Rechtsgebiet intensiv zu befassen.
Objektiv regelt das Erbrecht die Übertragung des Vermögens einer Person im Zeitpunkt ihres Todes auf eine oder mehrere andere Personen. Subjektiv bedeutet dies, selbst regeln zu können, was nach dem Tod mit Vermögenwerten geschehen soll und wer es erhalten soll; dies bedeutet aber auch, Begünstigter einer Verfügung einer anderen Person zu sein, was nicht selten auch eine Belastung darstellen kann.
Wir beraten Sie, wenn Sie schon zu Lebzeiten privates Vermögen oder Firmenvermögen übertragen, ein Testament oder einen Erbvertrag errichten wollen. Damit auch die steuerrechtlichen Auswirkungen einer Vermögensübertragung berücksichtigt werden, arbeiten wir in der Beratung eng mit Ihrem Steuerberater zusammen oder ziehen auf diesem Gebiet erfahrene Steuerberater, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten, hinzu.
Sind Sie Begünstigter einer Vermögensübertragung durch Verfügung zu Lebzeiten oder von Todes wegen, beraten und vertreten wir Sie – soweit erforderlich auch vor Gericht – , um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Ihre Ansprechpartner sind RA Thomas Verheyen und RA Horst Scheele
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