Mietrecht (Gewerberaummiete und Wohnraummiete)
Mehr als die Hälfte der in Deutschland lebenden Menschen leben zur Miete. Deshalb ist das Mietrecht auch stets Titelanwärter, wenn es darum geht, das konfliktträchtigste Rechtsgebiet zu küren.
Mietrecht ist deshalb so konfliktträchtig, weil es auf einer Seite um das im Grundgesetz verankerte Recht des Mieters am Schutz seiner Wohnung und auf der anderen Seite um das ebenfalls im Grundgesetz verankerte Recht des Vermieters am Eigentum geht. Diese beiden Rechtspositionen miteinander in Einklang zu bringen, ist Ziel des sozialen Mietrechts.
Auch Mietverhältnisse über Gewerberäume bieten genügend Konfliktpotential, auch wenn der Gestaltungsspielraum, der freilich auch genutzt werden muss, wegen fehlender gesetzlicher Reglementierungen größer ist.
Wir vertreten Vermieter und Mieter. Durch die Gestaltung des Meitvertrages und die Adminstration bestehender Mietverhältnisse versuchen wir, Konfliktpotenzial zu reduzieren. Ist es zu einem Konflikt gekommen, streben wir eine schnelle Lösung des Konflikts an, damit es erst gar nicht zu langwierigen und kostspieligen Auseinandersetzungen vor Gericht kommt.
Ihre Ansprechpartner sind RA Horst Scheele und RA Johannes Schovenberg
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