Sozialrecht
Deutschland verfügt über einen hochentwickelten Sozialstaat. Von der Geburt bis ins Alter, für jeden Lebensabschnitt, stellt der Gesetzgeber in 12 Büchern des Sozialgesetzbuches ( SGB ) den Bürgerinnen und Bürgern bei Bedarf Unterstützung bereit.
Damit Sie in diesem Gesetzesdschungel den richtigen Weg finden, unterstützen wir Sie bei der Antragstellung im sozialrechtlichen Ausgangs- und Widerspruchsverfahren sowie – falls erforderlich – im Verfahren vor dem Sozialgericht, in zweiter Instanz vor dem Landessozialgericht und in letzter Instanz vor dem Bundessozialgericht, und zwar kompetent und zügig.
Wir vertreten Sie in Erwerbsminderungs- und Rentenangelegenheiten, im Schwerbehinderten-, Krankenversicherungs-, Pflegeversicherungs-, Unfallversicherungs- und Rehabilitationsrecht sowie auf den klassischen Gebieten des Leistungsrechts nach dem SGB II und dem SGB XII.
Aufgrund der über 15-jährigen fachanwaltlichen und forensischen Tätigkeit auf dem Gebiet des Sozialrechts sind wir auch Ihr Ansprechpartner, wenn es um die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von kassenärztlichen Forderungen und Forderungen von Krankenhäusern gegen die gesetzlichen Krankenkassen geht.
Ihr Ansprechpartner ist RA u. FA f. SozR. Horst Scheele
Arbeitslosengeld; Beitragsrückstände, Clearingstelle, Daseinsvorsorge, Elternunterhalt, Freizügigkeit, Gesamtsozialversicherung, Haushaltsgemeinschaft, Invalidität, Jugendhilfe, Krankengeld, Lebensgemeinschaft, Mehrbedarf, Notlage, Opferentschädigung, Pflegestufe, Rehabilitation, Stützrente, Teilhabe, Unfallrente, Vorsorge, Wohngeld