Wöbker Rechtsanwälte in Übach-Palenberg
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Ihre Anwaltskanzlei in Übach Palenberg

Erbrecht

Erbrecht betrifft nahezu Jeden. Dies und die Tatsache, dass Schätzungen zu Folge in den nächsten Jahren Vermögenswerte in Billionenhöhe vererbt werden, sollte Anlass genug sein, sich mit diesem umfangreichen und schwierigen Rechtsgebiet intensiv zu befassen.

Objektiv regelt das Erbrecht die Übertragung des Vermögens einer Person im Zeitpunkt ihres Todes auf  eine oder mehrere andere Personen. Subjektiv bedeutet dies, selbst regeln zu können, was nach dem Tod mit  Vermögenwerten  geschehen soll und wer es erhalten soll; dies bedeutet aber auch, Begünstigter einer Verfügung einer anderen Person zu sein, was nicht selten auch eine Belastung darstellen kann.

Wir beraten Sie, wenn Sie schon zu Lebzeiten privates Vermögen oder Firmenvermögen übertragen, ein Testament oder einen Erbvertrag errichten wollen. Damit auch die steuerrechtlichen Auswirkungen einer Vermögensübertragung berücksichtigt werden, arbeiten wir in der Beratung eng mit Ihrem Steuerberater zusammen oder ziehen auf diesem Gebiet erfahrene Steuerberater, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten, hinzu.

Sind Sie Begünstigter einer Vermögensübertragung durch Verfügung zu Lebzeiten oder von Todes wegen, beraten und vertreten wir Sie – soweit erforderlich auch vor Gericht – , um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Ihre Ansprechpartner sind RA Thomas Verheyen und RA Horst Scheele

Unser "ABC" des Erbrechtes

Ausschlagung, Berliner Testament, Dreizeugentestament, Erbvertrag, Form, Grabpflege, Haftung des Erben, Inventarerrichtung, Jastrow´sche Klausel, Kraftloserklärung, Lebenspartnerschaft, Miterben, Nacherbe, Öffentliches Testament, Pflichtteil, Quotenvermächtnis, Restschuldbefreiung, Schenkung, Testamentsvollstrecker, Unternehmensnachfolge, Vermächtnis, Wille des Erblassers, Zuwendung

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Kontakt

Wöbker Rechtsanwälte
Carlsplatz 1
52531 Übach-Palenberg

Tel.: 02451/93980
Fax: 02451/939840

info@raedr-woebker.de

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