Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung
In Zeiten schlechter werdender Zahlungsmoral gewinnt der Forderungseinzug, obwohl es sich hierbei eigentlich nicht um ein selbstständiges Rechtsgebiet handelt, immer mehr an Bedeutung.
Seit Gründung unserer Kanzlei betreuen wir den Forderungseinzug für viele mittelständische und größere Unternehmen. Unter Betreung verstehen wir nicht nur die Geltendmachung der Forderung gegenüber dem Schuldner. Soweit dies erforderlich und möglich ist, sichern wir die Forderungen unserer Mandanten und treffen mit Schuldnern Vereinbarungen, die zur Realisierung der Forderungen führen.
Immer häufiger müssen Forderungen nach rechtskräftiger Titulierung zwangsweise beigetrieben werden. Hierbei gilt es, effektive Zwangsmaßnahmen einzuleiten, ohne die Kosten-Nutzen-Relation aus den Augen zu verlieren. Denn mit der letzen Reform zum 01.01.2013 ist Zwangsvollstreckung nicht nur komplex und für Laien kaum noch zu durchschauen, sondern auch teurer geworden.
Ihre Ansprechpartner sind RA Thomas Verheyen, RA Johannes Schovenberg sowie die Sachbearbeiterinnen und Rechtsanwaltsfachangestellte Rosmarie Kuyffen, Heike Abend und Nadine Nitsch.