Landwirtschaftsrecht
Wir betreuen Landwirte und private Verpächter insbesondere auf den Gebieten des landwirtschaftlichen Pachtrechts, des Höferechts, des Umsiedlungsrechts sowie des Familien- und Erbrechts.
Diese Spezialität beruht insbesondere darauf, dass unsere Kanzlei seit über 50 Jahren Landwirte im gesamten Rheinland auf dem Gebiet des durch den unter- und obertägigen Bergbau ausgelösten Umsiedlungsbedarfs sowie der dadurch hervorgerufenen Bergschäden vertritt. Aus dieser sachlichen und rechtlichen Nähe zur Landwirtschaft hat sich im Laufe der Jahrzehnte der Bedarf auf weitergehende Beratung und Vertretung in allen die Landwirte prägenden Lebenslagen ergeben, welchen RA Verheyen mit Hingabe und Verständnis für die Nöte der Mandanten erfüllt.