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Ihre Anwaltskanzlei in Übach Palenberg

Verkehrsrecht

2,5 Millionen mal „kracht“ es jährlich auf Deutschlands Straßen – und das sind nur die polizeilich erfassten Verkehrsunfälle! Entsprechend hoch ist die Anzahl der Unfallschäden, die jährlich reguliert werden müssen. Da die wenigsten Fälle klar und einfach gelagert sind, bedürfen die Geschädigten hierzu immer häufiger professioneller Hilfe. Und die können wir Ihnen bieten.

Wir vertreten Ihre Interessen und machen für Sie geltend, was Ihnen als Geschädigter zusteht – und dazu zählen auch die Kosten unserer Inanspruchnahme, die die Versicherung des Unfallgegners erstatten muss, wenn und soweit der Schaden reguliert wird. Verlassen Sie sich nicht auf das inzwischen von vielen Versicherungen angebotene Schadenmanagement, das dem Geschädigten, so wird es angepriesen, schnell zu seinem Recht verhelfen soll. Wer sich darauf einlässt, erhält in der Regel nicht, was ihm zusteht, was nicht verwundert, handelt es sich bei der Versicherung, die dieses Schadenmanagement anbietet, doch um die Versicherung Ihres Unfallgegners.

Verkehrsrecht ist aber nicht nur Unfallrecht. Jeder, der schon einmal „geblitzt“ wurde oder ein „Knöllchen“ wegen anderer Vergehen erhalten hat, weiß das. Auch im Bereich des Verkehrsstrafrechts und der Verkehrsordnungswidrigkeiten unterstützen wir Sie, damit am Ende des Verfahrens eine richtige, gerechte Entscheidung steht.

Da zum Verkehr natürlich Autos gehören, befassen wir uns auch mit KFZ-Recht – vom Kaufvertrag bis zur Rückabwicklung desselben wegen aufgetretener Mängel oder Abwehr derartiger Ansprüche.

Ihre Ansprechpartner sind RAin Sabine Schovenberg und RA Horst Scheele.

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Kontakt

Wöbker Rechtsanwälte
Carlsplatz 1
52531 Übach-Palenberg

Tel.: 02451/93980
Fax: 02451/939840

info@raedr-woebker.de

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